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Chemikalienrecht

Das Chemikalienrecht regelt den Umgang mit chemischen Stoffen.

Die Grundzüge der Chemikalienprüfung, Bewertung, Einstufung und Kennzeichnung sind im Chemikaliengesetz (ChemG) definiert und werden konkretisiert durch Verordnungen wie die Chemikalienverbotsverordnung und die Biozidrechts-Durchführungsverordnung.

Grundlage für diese nationalen Regelungen bildet eine Reihe von EU-Richtlinien. Ein immer größer werdender Teil des Stoffrechts wird durch EU-Verordnungen geregelt, die unmittelbare Anwendung finden und keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen.

Das ChemG und konkretisierende Verordnungen

EU-Verordnungen, die unmittelbar anwendbar sind

Rechtstexte zu REACH, CLP und Bioziden

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