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Wer kann einen Antrag auf Nutzung der Scientific Use Files stellen?

Eine Antragsstellung steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Hoch-schulabschluss (Master, Diplom oder Äquivalent) offen, die institutionell an eine Universität oder eine Forschungseinrichtung angebunden sind. Es wird vorausgesetzt, dass die Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

Bei der Antragsstellung können zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer gleicher Affiliation benannt werden, wie Projektmitarbeitende oder studentische Hilfskräfte. Auf diesem Weg können auch Studierende und Promovierende ohne institutionelle Anbindung die Scientific Use Files der BAuA im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit) bzw. Dissertationen nutzen. In diesem Fall gewährleistet der Vertragspartner/die Vertragspartnerin, dass die Datenbasis nur auf Rechnern genutzt wird, die unter seiner/ihrer Aufsicht stehen.

Einzelpersonen (ohne Affiliation) kann kein Zugriff auf die Scientific Use Files gewährt werden.

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