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Wie ist mit Abfällen bei Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 umzugehen?

Nicht flüssige Abfälle sind aufgrund von Resten an infektiösem Patientenmaterial nach Abfallschlüssel 18 01 04 (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA) zu entsorgen. Die Abfälle sind dabei stets in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken der Abfallsammlung zuzuführen. Spitze und scharfe Gegenstände sind dabei wie üblich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln und zu verpacken.

Flüssige Abfälle sind einer geeigneten Inaktivierung zuzuführen oder werden der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* zugeordnet.

Abfälle aus Haushalten sind Restabfall (ASN 20 03 01, gemischte Siedlungsabfälle).

Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (PDF, 414 KB)

Stand: 19.11.2020

FAQ-Nr.: 0015

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