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Was kann im Vorfeld der Rückkehr getan werden?

Bereits im Vorfeld sollten betriebliche Maßnahmen ergriffen werden, um im Falle einer tatsächlichen Infektion und COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden gut vor-bereitet zu sein. Dies trägt dazu bei, negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sowie auf die betrieblichen Abläufe zu begrenzen. Bei-spiele für präventive Maßnahmen sind:

  • Ansprechpersonen im Betrieb benennen, an die sich Beschäftigte bei Fragen zu SARS-CoV-2 oder im Falle einer (potenziellen) Infektion wenden können
  • Über Unterstützungsangebote von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder gegebenenfalls einer Mitarbeiterberatung informieren und die entsprechenden Kontaktdaten gut zugänglich machen
  • Arbeit so organisieren, dass die Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe im Falle einer Infektion von Beschäftigten möglichst gering bleiben, z. B. Bildung von festen Teams, Arbeit im Homeoffice u.ä.
  • Ein betriebliches Umfeld schaffen, in dem das Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei ersten Anzeichen einer möglichen SARS-CoV-2-Infektion akzeptiert ist, um einem Verschweigen von Symptomen und den damit einhergehenden Ansteckungsrisiken im Betrieb entgegenzuwirken
  • Vorbeugung einer Stigmatisierung gegenüber erkrankten oder risikoexponierten Kolleginnen und Kollegen, z. B. durch regelmäßige Information der Beschäftigten über den aktuellen Wissensstand zu SARS-CoV-2 (abrufbar beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de) und Ansprechen von möglichen psychosozialen Belastungen

Literatur:

Faller, Gudrun. Stigmatisierung und soziale Beziehungen im Betrieb im Kontext der Covid19-Pandemie. 2020. Bremen: Kompetenznetz Public Health COVID‐19 (PDF, 240 KB)

Stand: 21.09.2022

FAQ-Nr.: 0036

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