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Welche Empfehlungen der Arbeitszeit­gestaltung gelten bei Aus­dehnung von Arbeit auf Sonn- und Feier­tage?

Wie auch bei der Ausdehnung von Arbeitszeiten ist anzuraten, Sonn- und Feiertagsarbeit möglichst gleichmäßig auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen und individuelle Mitspracherechte einzuräumen.

Unter Normalbedingungen gilt, dass der Erholungswert von (idealerweise) zwei zusammenhängenden freien Tagen am Wochenende höher ist als von zwei freien Tagen in der Woche. Diese Empfehlung basiert auch auf der Erkenntnis, dass Wochenendzeit sozial wertvolle Zeit ist. Unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie kann es im Einzelfall für die Beschäftigten sinnvoller sein von diesen Regelungen abzuweichen und individuelle Lösungen zu finden, die den Anforderungen an Sorgearbeit für Kinder und andere Angehörige, der Arbeitstätigkeit und den Besonderheiten des Kontaktverbots (soziale Isolation) gerecht wird. Unter Belastungsaspekten sollte in jedem Fall nach spätesten 6 Arbeitstagen ein Ausgleich durch einen freien Tag - besser zwei freie Tage - erfolgen.

Stand: 26.01.2021

FAQ-Nr.: 0053

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