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Welche Atemschutz­­masken schützen vor SARS-CoV-2?

Die EN 149 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 unterteilt die partikelfiltrierenden Halbmasken in die drei Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Masken ab der Klasse FFP2 schützen vor CMR-Stoffen (Stoffe, die carzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch sind) und radioaktiven Stoffe sowie luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen mit der Einstufung in Risikogruppe III. Das Robert Koch-Institut und der Arbeitsausschuss für biologische Arbeitsstoffe empfehlen, bei Tätigkeiten mit SARS-CoV-2 bevorzugt FFP2-Masken oder darüber hinausgehenden Atemschutz zu tragen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Masken und Atemschutz, deren Schutzniveau und Einsatzbereiche finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zu Atemschutz fasst die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zusammen:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011

Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, können gemäß Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung - MedBVSV auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Sollte die Verkehrsfähigkeit für eine der vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall, z. B. durch eine notifizierte Stelle überprüft werden, ob die Masken den EU-Schutzstandards entsprechen. Die Regelungen der MedBVSV gelten derzeit noch bis zum 25. November 2022.

Bitte beachten Sie, dass immer noch Plagiate bzw. gefälschte Schutzmasken mit verminderter Qualität in Verkehr gebracht werden!

Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan, China und Korea (PDF, 409 KB)

Stand: 22.04.2022

FAQ-Nr.: PSA001

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