Kann ich FFP-Schutzmasken auch nach dem angegebenen Ablaufdatum nutzen?
Die EN 149 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 sieht die Angabe eines Herstelldatums vor. In Verbindung mit der gemäß Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) anzugebenden Lagerhöchstdauer, ist die legale Nutzungsdauer für FFP-Masken im Arbeitsschutz klar definiert. Grundsätzlich handelt es sich nach Ablauf dieses Datums nicht mehr um ordnungsgemäße PSA und die Bereitstellung für die Mitarbeitenden ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.
Das vom Hersteller angegebene Ablaufdatum einer Schutzmaske ist in der Regel nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen. Gleichwohl gibt es gute technische Gründe für eine zeitliche Beschränkung der vollen Funktionalität. Nur wenn die Lagerung, Nutzung und Überprüfung der PSA nach den Anleitungen und Informationen des Herstellers erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass das Produkt bis zur Lagerhöchstdauer seine Schutzfunktion sicher erfüllt.
Die grundsätzliche Haltbarkeit von PSA kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen, bspw. verwendete Materialien, Einwirkung von UV-Licht und Temperatur sowie der tatsächlichen Lagerungsart sowie dem Zustand der Verpackung. Offensichtliche Merkmale, dass eine Schutzmaske nicht mehr ihre volle Schutzfunktion erfüllt, sind Anzeichen von Materialalterung (z. B. Verfärbungen) und Materialermüdung (z. B. Sprödigkeit) von Kopfbebänderung, Nasenbügeln, Dichtlippen und ggf. Ventilen.
Je nach Klassifizierung schützen partikelfiltrierende Halbmasken vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch, Feinstaub und Biostoffen. Um die je nach Maskentyp (FFP 1-3) ausgelobte Schutzleistung zu ermöglichen und gleichzeitig einen möglichst geringen Atemwiderstand zu bieten, wird das Filtermaterial im Produktionsprozess zusätzlich mit einer elektrostatischen Aufladung versehen. Diese Eigenschaft führt dazu, dass Partikel, die aufgrund ihrer Größe die Maske eigentlich durchdringen könnten, dennoch an das Filtermaterial gebunden und nicht vom PSA-Benutzer eingeatmet werden. Wie lange die elektrostatische Aufladung einer Schutzmaske vorhält, ist von den verwendeten Materialien und Produktionsprozessen abhängig und bildet ebenfalls die Grundlage der herstellerseitigen Festlegung der Lagerhöchstdauer.
Anhand einer geeigneten Stichprobe eines vorhandenen Bestandes könnte die Schutzleistung von Atemschutzmasken nach dem angegebenen Ablaufdatum theoretisch erneut überprüft werden. Die normgerechte Überprüfung von Atemschutzmasken ist jedoch mit messtechnischem Aufwand verbunden und erfordert Expertenkenntnisse. Ein positives Ergebnis liefert in diesem Zusammenhang nur den "Ist-Zustand" der Stichprobe und keine Erkenntnis darüber, wie lange die Produkte anschließend noch sicher verwendet werden können. Durch mögliche Veränderungen im Produktionsprozess (z. B. bezüglich der Ausgangsmaterialien oder Methoden) ist ein Rückschluss auf die Schutzleistung aller Chargen eines vorhandenen Bestandes auch dann nicht zwangsläufig möglich. Sollte die PSA dennoch zum Einsatz kommen (z. B. bei Tätigkeiten, die eine deutlich geringere als die ursprünglich für das Produkt ausgelobte Schutzstufe erfordern), muss der Zustand der PSA und auch der zeitliche Umfang des überschrittenen Ablaufdatums berücksichtigt werden. Für die Beurteilung sollten der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Bei privater Verwendung von FFP-Masken (z. B. zur Infektionsprophylaxe oder beim Heimwerken) empfiehlt es sich, nach dem angegebenen Ablaufdatum den Hersteller zu kontaktieren. Dieser sollte speziell zu seinem Produkt verlässliche Aussagen treffen können.
Stand: 26.07.2023
FAQ-Nr.: PSA007