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Welche Möglichkeiten müssen Beschäftigte im Außendienst zur Nutzung von Toilettenräumen haben?

Der Arbeitgeber ist auch für die Beschäftigten im Außendienst verantwortlich. Das betrifft auch Regeln für die Gesundheit und die Hygiene. Das kann er z. B. mit folgenden Maßnahmen erreichen:

  • Bei festen Routen von Verkaufs-, Service-, Lieferwagen sind organisatorische Absprachen zu treffen, dass die Beschäftigten Toilettenräume in anderen Einrichtungen nutzen dürfen.
  • Muss der Beschäftigte dabei für die Nutzung von Toilettenräumen Gebühren entrichten, sind ihm diese vom Arbeitgeber zu erstatten.
  • Betriebe des ÖPNV können z. B. an Bus- und Straßenbahnendhaltestellen Toilettenräume einrichten.

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