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Soll ich meine deaktivierten Meldungen auch bestätigen oder aktualisieren?

Für deaktivierte Meldungen sind Bestätigen und Aktualisieren der Angaben nicht erforderlich. 

Sollte eine solche Meldung zu einem späteren Zeitpunkt reaktiviert werden, müsste die Bestätigung und das Ergänzen der weiteren Informationen, die im Rahmen der ChemBiozidDV erforderlich sind, dann erfolgen.

ChemBiozidDV-Nr. 18

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