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Biozide sind im wörtlichen Sinn ("bios" = griechisch "Leben", "caedere" = lateinisch "töten") Substanzen, die Organismen vernichten. Biozide sind notwendig zur Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind. Sie tragen zur Hygiene von Menschen und Tieren bei und werden zur Bekämpfung von Organismen verwendet, die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen.
Charakterisierung von Mikroorganismen auf verschiedenfarbigen Agarplatten und Wirkstoffplättchen,
© Monika Krause, BAuA
Biozidprodukte sind potenziell auch gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt und müssen dementsprechend mit der gebotenen Vorsicht gehandhabt werden. Um die notwendige Sicherheit für Verbraucher, Beschäftigte und die Umwelt zu erreichen, dürfen nur zugelassene Biozidprodukte bzw. Produkte, die Übergangsregelungen unterliegen, verwendet werden.
Das Biozid-Portal ist eine Internetseite der am Biozid-Verfahren beteiligten Behörden in Deutschland. Es bietet Informationen über den rechtlichen Rahmen. Sie erhalten hier Hintergrundinformationen zu verkehrsfähigen Biozidwirkstoffen und -produkten. Sie erhalten auch Hinweise, wie Sie als Verbraucher im Alltag Biozidprodukte ersetzen oder die Einsatzmenge reduzieren können. Sie können sich über mögliche Schädlinge informieren und über die Maßnahmen und Produkte, mit denen diese vermieden werden können.
Folgende deutsche Behörden sind am Biozid-Verfahren beteiligt:
Die BAuA ist im Chemikaliengesetz als Bundesstelle für Chemikalien (BfC) benannt.
Die BfC ist nach dem Chemikaliengesetz die zuständige deutsche Behörde zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung).
Die BfC arbeitet in diesen Verfahren eng mit den anderen beteiligten Bundesbehörden zusammen, erstellt die deutsche Gesamtposition und vertritt diese nach außen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EU-Kommission. Die BfC bewertet die chemische Identität von Bioziden und z.T. die Wirksamkeit.
Auf der Internetseite der BfC finden Sie:
Aufgabe des Fachbereichs 4 "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" ist die Bewertung biozider Wirkstoffe und die Zulassungen von Biozidprodukten unter Arbeitsschutzaspekten. Sie umfasst die Bewertung von Risiken (Exposition, Toxikologie) für berufliche Anwender bei der Handhabung und die Festlegung von Maßnahmen für den sicheren Umgang am Arbeitsplatz.
Im Rahmen dieser Arbeit wurden und werden durch den Fachbereich verschiedene Forschungsprojekte durchgeführt. Untersucht werden dabei die ordnungsgemäße Verwendung, Einhaltung der guten fachlichen Praxis und geeignete Schutzmaßnahmen.
Das BfR ist als Einvernehmensbehörde zuständig für die gesundheitliche Risikobewertung von Biozidprodukten und deren Wirkstoffen. Nach dem Biozidgesetz wurden dem BfR folgende Aufgaben im Rahmen der Risikobewertung übertragen:
Beurteilung unannehmbarer Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier unter Berücksichtigung einer Exposition über Trinkwasser, Nahrungs- oder Futtermittel, sowie Luft in Innenräumen, einschließlich der
Beurteilung unannehmbarer Auswirkungen auf Zielorganismen, einschließlich der
Das UBA ist im Chemikaliengesetz als Einvernehmensbehörde im Zulassungsverfahren von Biozidprodukten und im Verfahren zur Prüfung von Biozidwirkstoffen benannt. In dieser Zuständigkeit bewertet das UBA die
Auf der Internetseite des UBA finden Sie Informationen
Die BAM ist als Bewertungsstelle im Vollzug vom Biozidgesetz nach § 12j Absatz 2 Chemikaliengesetz (ChemG) zuständig für die Bewertung der Wirksamkeit von Bioziden im Materialschutz. Darüber hinaus wird im Auftrag der Zulassungsstelle Biozide
Die BAM nimmt Aufgaben zur Umweltverträglichkeit gegenüber Bundesregierung und nationalen sowie internationalen Gremien / Unternehmen wahr. Dazu gehören die Bewertung von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen und Verfahren unter Umweltaspekten sowie die Erstellung von Obergutachten und Stellungnahmen zu Studien von Dritten.
Auf der Biozid-Seite der BAM finden Sie insbesondere Hintergrundinformationen zu Fragen des Materialschutzes durch Biozide.
Wenden Sie sich an
Bundesstelle für Chemikalien