Gruppe 4.II.3 Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz

Das Im Rahmen des Chemikaliengesetz benennt die BAuA sowohl als Bundesstelle für Chemikalien (Zulassungsstelle für Biozide) ist der Fachbereich 4 als auch alsdie Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung). Die Aufgabe als Einvernehmensstelle wird im Fachbereich 4 (Fb 4) durch die Gruppe "Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz" wahrgenommen.

Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem europäischen Markt und deren Verwendung. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor, in dem zunächst biozide Wirkstoffe in eine Positivliste aufgenommen werden und anschließend Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit Wirkstoffen aus dieser Positivliste gestellt werden können.Biozidbewertungsstelle ist dafür zuständig die Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Biozidprodukten bezgl. des Schutzes der Arbeitnehmer zu prüfen.

Die Aufgaben sind im Fachbereich 4 angesiedelt und als Prozess über verschiedene Fachgruppen verteilt. Basierend auf der Expositions –- und Risikobewertung der Wirkstoffe bzw. Biozidprodukte für die verschiedenen Antragsarten wird entschieden, ob die Voraususetzungen zur Genehmigung eines Wirkstoffs oder Zulassungsfähigkeit eines Produktes aus Arbesitschutzsicht gegeben ist. Die Organisation des Prozesses erfolgt über die Gruppe 4.II.3.

Dabei werden die folgenden Themenfelder behandelt:

  • Expositions- und Risikobewertung für den Arbeitnehmer für das Wirkstoffgenehmigungsverfahren/Zulassungverfahren Biozidprodukte
  • harmonisierte Kennzeichnung von Wirkstoffen/Biozidprodukten
  • REACH-CLP-Biozid-Helpdesk mit
    • Beantwortung von Anfragen
    • Beratung von Firmen zu Bioziden

Im Rahmen der Wirkstoffbewertung und Produktzulassung beurteilt die Einvernehmensstelle Arbeitsschutz die mit der Verwendung der Wirkstoffe und Produkte verbundenen Risiken an Arbeitsplätzen. Dies umfasst die Bewertung der Exposition und Risiken für berufliche Anwender bei der Handhabung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang am Arbeitsplatz.

Um eine sichere Verwendung von Biozidprodukten zu ermöglichen, müssen zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen formuliert werden. Dies erfordert eine realistische Modellierung von Belastungssituationen und in der Praxis erprobte Schutzmaßnahmen. Der Fb 4 hat in verschiedenen Projekten sichere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Bioziden untersucht. Basierend auf den Projektergebnissen entwickelt der Fb 4 Konzepte zur Bewertung von Bioziden und bringt diese in die ECHA Gremien und EU-Leitfäden zu Bioziden ein. Wichtige Grundlage für die Bewertung sind die ECHA Dokumente "Biocides Human Health Exposure Methodology" und Empfehlungen der "Ad hoc Working Group - Human Exposure" abgebildet sind. An der Weiterentwicklung der genannten Dokumente beteiligt sich Fb 4 kontinuierlich und ist Mitglied in den für den Arbeitsschutz relevanten ECHA Gremien "Working Group Human Health" und "Ad hoc Working Group - Human Exposure".

Neben den chemischen Stoffen beurteilt FB 4 auch biozide Mikroorganismen und ist in der ECHA Arbeitsgruppe Ad hoc Working Group - Microorganisms vertreten.

Die in der Einvernehmensstelle Arbeitsschutzim Biozidverfahren beteiligten Fachgruppen sind die Gruppen 4.II.4 "Expositionsbewertung Biozide", 4.I.3 "Toxikologie", 4.II.1 "Biostoffe im Arbeitsschutz" und 4.II.2 "Bioaerosole".

Weitere Informationen

Kontakt

WissD'in Dr. Dagmar Holthenrich

Gruppenleiterin
Gruppe 4.II.3 "Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz"

Weitere Kontaktmöglichkeiten