Beschäftigte, die an ihren Arbeitsplätzen Gefahrstoffen ausgesetzt sind, können diese als Schadstoffe in ihren Körper aufnehmen. Solche Stoffaufnahmen werden mittels Biomonitoring untersucht und bewertet.
Biomonitoring ermöglicht das Erkennen individueller Belastungen und trägt zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zur Überprüfung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen bei. Ziel ist die Prävention von Gesundheitsschäden durch chemische Substanzen.
Ermittlung der aktuellen tätigkeitsbedingten Bleiexposition von Beschäftigten
Ableitung geeigneter Methoden des Biomonitorings zur Ermittlung der aktuellen tätigkeitsbedingten Bleiexposition von Beschäftigten
Im Projekt F 2510 untersuchte die BAuA neue Ansätze des Biomonitorings, um die aktuelle berufliche Bleiexposition präziser zu erfassen. Da der klassische Blutbleiwert kurzfristige Belastungsänderungen nur bedingt abbildet, wurden alternative Parameter sowie inhalative und dermale Einflüsse analysiert. Der BAuA-Bericht zeigt, dass die Bestimmung von Blei im Urin sowie spezifische Messquotienten vielversprechende Ansätze bieten, die Datenbasis für eine abschließende Bewertung jedoch noch verbreitert werden muss. Die Ergebnisse liefern wichtige Impulse für Arbeitsschutz, Vorsorge und die Umsetzung neuer EU-Grenzwerte.
Bestandteil der Arbeitsmedizin
Der Einsatz eines Biomonitorings erfordert gefahrstoffspezifische Kenntnisse sowie konkrete Einblicke in die Arbeitssituation der zu Untersuchenden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind individuelle Faktoren, die die Stoffaufnahme und die sich damit ergebenden Belastungen und Gefährdungen beeinflussen können. Verantwortlich für das Biomonitoring bei Beschäftigten sind die Betriebsärzte.
Biomonitoring als Methode der Arbeitsmedizin
Der Begriff des Biomonitorings wird sowohl in der Arbeits- und Umweltmedizin, als auch in der Umweltbeobachtung und Ökologie verwendet. Im Folgenden wird Biomonitoring im arbeitsmedizinischen Kontext definiert und vom Begriff des Human-Biomonitorings abgegrenzt.
"Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysewerte mit entsprechenden Werten zur Beurteilung […] zu vergleichen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring können eine wichtige Informationsquelle zur Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen sein."
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) definiert den Begriff in ihrer Arbeitsmedizinischen Leitlinie "Biomonitoring" (2013) wie folgt:
"Unter Biomonitoring versteht man in der Arbeitsmedizin die Untersuchung biologischen Materials von Beschäftigten zur quantitativen Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder von biochemischen bzw. biologischen Parametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung der Beschäftigten oder spezifische biologische Effekte zu erfassen, die erhaltenen Analysenwerte mit biologischen Beurteilungswerten zu vergleichen und ggf. geeignete Maßnahmen (Verbesserung der technischen, organisatorischen und persönlichen Prävention) vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Für viele Gefahrstoffe ist die individuell aufgenommene Belastung nur mittels Biomonitoring quantifizierbar und damit bewertbar."
Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist Biomonitoring wiederum ein "Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen."
Die Arbeitsmedizinische Regel "Biomonitoring" konkretisiert die ArbmedVV:
"Über Indikation und Art des Biomonitorings entscheidet der nach § 7 ArbMedVV beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin. Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring auszuwerten. Die Erkenntnisse können unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht in die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers einfließen."
Was ist Human-Biomonitoring?
Beim Human-Biomonitoring werden ähnliche Methoden wie im arbeitsmedizinischen Biomonitoring eingesetzt. So werden ebenfalls Belastungen von Menschen mit chemischen Stoffen erfasst und durch chemische Substanzen verursachte biologische Effekte gemessen. Jedoch unterscheiden sich die Einsatzbereiche und Zielsetzungen.
Die Kommission "Human-Biomonitoring" des Umweltbundesamtes definiert drei Einsatzbereiche des Human-Biomonitorings
gezielte Untersuchung einzelner Personen, die einer Belastung durch Schadstoffe oder
biologische oder physikalische Einflüsse ausgesetzt sind oder bei denen eine solche
Belastung vermutet wird;
quantitative Erfassung der inneren Schadstoffbelastung von ausgewählten Personen oder
Bevölkerungsgruppen im Rahmen von epidemiologischen Studien;
Untersuchungen zur Erkennung von Entwicklungstrends bzgl. der Belastung des Menschen
durch Schadstoffe oder biologische und physikalische Faktoren in bestimmten Gebieten.
Die zu betrachtenden Schadstoffe entstammen hier jedoch nicht einer beruflichen Exposition der Untersuchten, sondern ihrer allgemeinen Lebensumwelt.
Anwendung und Entwicklung von Biomonitoring-Verfahren in der BAuA
Die BAuA nutzt Biomonitoring zur Erforschung aktueller Belange rund um Gefahrstoffexpositionen Beschäftigter. Hierzu entwickelt sie bei Bedarf neue Analysenmethoden und leistet Beiträge zum leichteren Einsatz von Biomonitoring in der betrieblichen Praxis.
Hinweis in eigener Sache: Betriebe für Studie gesucht - machen Sie mit!
Schimmelpilze können an Arbeitsplätzen, an denen sich organisches Material wie Heu oder Getreide befindet, sowie in Tierhaltungen giftige Stoffwechselprodukte, sogenannte Mykotoxine, freisetzen. Diese gelangen über die Luft in den Körper und können bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich wirken. Im Forschungsprojekt F 2575 "Erfassung der Mykotoxinexposition von Beschäftigten am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf die Atemwege" untersucht die BAuA erstmals umfassend das Vorkommen und die Wirkung dieser Schadstoffe.
Mykotoxine am Arbeitsplatz - ein unterschätztes Risiko?
Betriebe gesucht: Studie zur Schimmelpilzbelastung in Futtermittelbetrieben und TierhaltungsanlagenFür die Durchführung der Studie suchen wir aktuell Betriebe, insbesondere aus den Bereichen Tierhaltung und Futtermittellagerung. Durch Ihre Beteiligung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Ihrer Branche.
ProjektnummerF 2608StatusLaufendes Projekt
Realisierbarkeit von arbeitsplatzbezogenen Erhebungen und Auswertungen von Biomonitoring-Messwerten zur Einschätzung von Gefahrstoffexpositionen
ProjektnummerF 2576StatusLaufendes Projekt
Erfassung der Mykotoxinexposition von Beschäftigten am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf die Atemwege - Projekt 2
ProjektnummerF 2575StatusLaufendes Projekt
Erfassung der Mykotoxinexposition von Beschäftigten am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf die Atemwege - Projekt 1
ProjektnummerF 2510StatusAbgeschlossenes Projekt
Ableitung geeigneter Methoden des Biomonitorings zur Ermittlung der aktuellen tätigkeitsbedingten Bleiexposition von Beschäftigten
ProjektnummerF 2379StatusAbgeschlossenes Projekt
Verwendung von Trichlorethen in geschlossenen technischen Systemen - Biomonitoring der Systembediener und Bystander
ProjektnummerF 2344StatusAbgeschlossenes Projekt
Pilotprojekt zur Erfassung der Antibiotikaexposition von Beschäftigten in der Tierhaltung mit Biomonitoringmethoden
ProjektnummerF 2430StatusAbgeschlossenes Projekt
Metabolismus-Studie zur Gewinnung toxikokinetischer Daten für die Beurteilung von Stoffaufnahmewegen am Beispiel von Enrofloxacin
MAK Commission: Mykotoxine – Bestimmung von Aflatoxinen, Ochratoxin A, freiem Ochratoxin α, Gliotoxin, Citrinin und Dihydrocitrinon in Urin mittels LC-MS/MS