Arbeitszeitmodelle

In der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle liegen große Potenziale, sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen als auch für die Gesundheit, die Zufriedenheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten. Die Entwicklung und Einführung eines Arbeitszeitmodells ist aufgrund der zahlreichen Gestaltungsparameter, der großen Modellvielfalt sowie der teilweise gegensätzlichen Zielsetzungen zwischen Vertretern der Betriebs- und Beschäftigtenseite sehr anspruchsvoll. Auf dieser Seite finden Sie einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Arbeitszeitmodellen mit einer kurzen Erklärung, was man unter den Modellen versteht. Damit die Modelle die Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten nicht gefährden, müssen gesetzliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz) und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse unbedingt berücksichtigt werden.

Junge Arbeiterinnen und Arbeiter vor dem Whieboard in einer Fabrik
© iStock/Drazen Zigic

Arbeitszeitmodelle im Überblick

Was für den einzelnen Betrieb optimal ist, kann nur vor Ort ausgelotet werden – das passende Modell für alle Gelegenheiten gibt es nicht. Es gibt allerdings zahlreiche etablierte Arbeitszeitmodelle in der Praxis. Sie zeigen, was bei einer bestehenden Vertrauenskultur im Unternehmen, innerhalb des gesetzlichen Rahmens und unter der Beachtung der arbeitswissenschaftlichen Gestaltungsoptionen möglich und sinnvoll ist. Dabei spielen die Motive und Interessen eine wichtige Rolle bei der Einführung eines neuen und flexiblen Arbeitszeitmodells. Was soll erreicht werden? Mehr Kundenservice, eine Ausweitung der Betriebszeiten, weniger Kosten? Oder zufriedenere und weniger gestresste Mitarbeiter? Oder alles gleichzeitig? Hier stellt sich häufig die Frage, welches Modell geeignet ist, um möglichst viele der formulierten Ziele erreichen zu können?

Die folgende Übersicht stellt einige Arbeitszeitmodelle kurz vor. Weiterführende Informationen zu Vor- und Nachteilen des jeweiligen Modells unter verschiedenen Gesichtspunkten finden sich in der den Publikationen. Sie weist auch auf rechtliche Aspekte hin, benennt die Voraussetzungen, präsentiert gute Lösungsbeispiele und gibt vor allem Hinweise zu einer ergonomischen und sozialverträglichen Gestaltung des jeweiligen Modells.

Altersteilzeit

Was versteht man unter Altersteilzeit?

Unter Altersteilzeit wird ein flexibler Renteneintritt verstanden, bei dem ältere Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens drei Jahre) ihre Arbeitszeit halbieren. Mit der Regelung über Altersteilzeit sollen ein gleitender Übergang in den Ruhestand für ältere Arbeitnehmer und auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose, ausgebildete Fachkräfte sowie für Auszubildende in Kleinbetrieben (bis zu 50 Beschäftigte) geschaffen werden.

Welche Formen der Altersteilzeit gibt es?

Altersteilzeit kann in verschiedenen Formen realisiert werden. Beispielsweise kann die Tätigkeit als Halbtagsbeschäftigung weitergeführt werden, sodass jeden Tag nur noch die Hälfte der Zeit gearbeitet wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Arbeit und Freistellung im Wechsel durchzuführen, sodass zum Beispiel ein Tag mit der bisherigen Arbeitszeit gearbeitet wird und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer am nächsten Tag freigestellt ist. Ein weiteres Modell der Altersteilzeit ist das Blockmodell, bei dem die Zeit ab der Vereinbarung bis zum Renteneintritt in zwei gleich große Zeitblöcke geteilt wird. Hierbei wird in der ersten Zeithälfte mit der bisher vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet. In der zweiten Hälfte der Zeit erfolgt die Freistellung bis zum Renteneintritt.

Für wen ist die Altersteilzeit geeignet?

Das Modell richtet sich an alle Erwerbstätigen über 55 Jahre, die weniger arbeiten oder früher in Rente gehen möchten.

Arbeitszeitkonten

Was versteht man unter Arbeitszeitkonten?

Arbeitszeitkonten sind eine Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Dabei werden Überstunden oder Minusstunden auf einem Zeit- oder Geldkonto erfasst und miteinander verrechnet. So kann die Arbeitszeit kurzfristig von der vertraglich vereinbarten Höhe abweichen (nach oben/ nach unten). Das ermöglicht eine schnelle betriebliche Reaktion auf Auftragsschwankungen. Es ist wichtig, die Arbeitszeiten nachvollziehbar aufzuschreiben, sodass sie als Arbeitszeitnachweis dienen können.

Welche Formen der Arbeitszeitkonten gibt es?

Es wird zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonten unterschieden. Zu den Langzeitkonten gehören beispielsweise Lebensarbeitszeitkonten und Wertguthaben. Zu den Kurzzeitkonten zählen Ampelkonten, Überstundenkonten, Zeitbudgetkonten und Jahresarbeitszeitkonten.

Wie können Arbeitszeitkonten angewendet werden?

Basierend auf der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (zum Beispiel Wochenarbeitszeit) wird die Stundenzahl ermittelt, die die Beschäftigten im Durchschnitt erbringen müssen. Durch Auftragsschwankungen oder persönliche Bedürfnisse der Beschäftigten kann es zu mehr oder weniger Arbeitsstunden kommen. Dies wird schließlich im Arbeitszeitkonto festgehalten. Dabei wird darauf geachtet, dass die durchschnittliche Stundenzahl innerhalb eines festgelegten Zeitraums (sogenannter Ausgleichzeitraum) wieder ausgeglichen wird.

Ampelkonto: Das Ampelkonto ist eine Möglichkeit, den Stand des Arbeitszeitkontos visuell darzustellen und Handlungsbedarfe bei zu vielen Plus- oder Minusstunden anzuzeigen. Die Farben helfen beim intuitiven Verständnis des Kontostandes.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Themenseite Arbeitszeiterfassung

Bereitschaftsdienst

Was versteht man unter Bereitschaftsdienst?

Im Bereitschaftsdienst müssen sich die Beschäftigten an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort (meist am Arbeitsplatz) aufhalten. Dies unterscheidet den Bereitschaftsdienst von der Rufbereitschaft. In den Zeiten, in denen der Beschäftigte nicht im Arbeitseinsatz ist, darf er die Zeit frei nutzen, zum Beispiel zum Schlafen (solange er den vorbestimmten Ort nicht verlässt). Wichtig ist, dass die Arbeit durch die räumliche Anwesenheit schnell aufgenommen werden kann. Der Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), darf aber geringer vergütet werden.

Für wen ist Bereitschaftsdienst geeignet?

Der Bereitschaftsdienst ist beispielsweise in Krankenhäusern und bei der Feuerwehr weit verbreitet, denn er ist dort von Nöten, wo eventuell notwendige Arbeitseinsätze spontan anfallen und keinen Aufschub dulden. So sind Bereitschaftsdienste in vielen Bereichen, beispielsweise dem Rettungswesen oder bei Energieversorgern, unverzichtbar.

Elternzeit

Was versteht man unter Elternzeit?

Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit sich auf die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu konzentrieren. Die Dauer beträgt 12 bis 36 Monate und wird in diesem Zeitrahmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Außerdem ist ein Aufsplitten möglich, bei der die Elternzeit auch zum Teil bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. Die zweite Phase darf maximal 12 Monate dauern. Die Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber muss mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen.

Den Eltern dürfen durch ihre Elternzeit bei Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses keine Nachteile entstehen. Das Arbeitsverhältnis ruht lediglich während der Elternzeit. Es ist aber auch möglich, dass Eltern während ihrer Elternzeit in Teilzeit bei ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten, um den Erwerb der Familie aufrecht zu erhalten. Die Elternzeit wird in der Weise festgeschrieben, dass der Unternehmer Planungssicherheit hat, wann mit dem Wiederberufseintritt zu rechnen ist.

Welche Formen des Arbeitszeitmodells gibt es?

Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30h in der Woche möglich. Wenn diese Möglichkeit von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird, können beide Elternteile zusammen immer noch 60h in der Woche arbeiten, wodurch das Familieneinkommen sichergestellt wird.

Für wen ist das Modell geeignet?

Für junge und werdende Familien, sowie für Menschen, die Kinder von Angehörigen aufnehmen.

Frei- und Bringschichten

Was versteht man unter Frei- und Bringschichten?

Frei- und Bringschichten sind Instrumente, um durch Schichtplanung angefallene Differenzen zur Vertragsarbeitszeit auszugleichen. Sie werden zwischen Beschäftigten und dem Arbeitgeber vereinbart und mit dem Schichtplan bekannt gegeben.

Je nach Schichtmodell kommt es zu Differenzen zwischen der tatsächlichen Arbeitszeit und der vertraglichen Wochenarbeitszeit. Leisten Beschäftigte mehr Arbeitsstunden als vereinbart, bauen sie Überstunden auf, welche durch sogenannte Freischichten wieder abgebaut werden. Freischichten sind Schichten, die im regulären Schichtplan enthalten sind, aber in denen Beschäftigte zum Ausgleich der Arbeitszeit nicht arbeiten müssen.

Müssen Beschäftigte zusätzliche (nicht im regulären Schichtplan enthaltene) Schichten übernehmen, um auf das vertragliche Stundensoll zu kommen, so spricht man von Bringschichten.

Was ist zu beachten?

Bei der Planung von Bringschichten ist darauf zu achten, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetztes eingehalten werden (zum Beispiel 11 Stunden Ruhezeit). Frei- und Bringschichten werden oft zur Flexibilisierung bei Auftragsschwankungen eingesetzt. Hier sollte die Ankündigungen mit ausreichender Vorlaufzeit erfolgen.

Führung in Teilzeit

Was versteht man unter Führung in Teilzeit?

Führung in Teilzeit ist die Übernahme einer Führungsposition mit reduziertem Stundensoll. Eine beliebte Form der Führung in Teilzeit ist die 4-Tage-Woche. Das Arbeitszeitmodell Führung in Teilzeit ist entstanden, um den Bedürfnissen der Work-Life-Balance vieler hochqualifizierter und engagierter Führungskräfte gerecht zu werden. Diese Bedürfnisse bestehen zum Beispiel in dem Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Wahrnehmung privater Interessen, die eine reduzierte Arbeitszeit erfordern. Dabei ist überwiegend eine vollzeitnahe Teilzeit gewünscht.

Welche Formen der Führung in Teilzeit gibt es?

  • Führung in Teilzeit als vollzeitnahe Beschäftigung
  • Führung in Teilzeit als 4-Tage-Woche
  • Führung in Teilzeit als Halbtagsstelle
  • Teilzeit in Führung, bei der sich zwei Beschäftigte die Führungsaufgabe teilen (Top Sharing)

Für wen ist Führung in Teilzeit geeignet?

  • Für Unternehmen, die ihre eigene Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung erhöhen möchten. Zudem sollten die Mitarbeiter in Führung überwiegend mit vorhersehbaren und planbaren Aufgaben bedacht werden.
  • Für qualifizierte Mitarbeiter, die weniger Arbeiten und mehr Zeit der Familie und privaten Interessen widmen möchten.

Siehe auch Teilzeit.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Themenseite Arbeitszeitverkürzung

Funktionszeiten

Was versteht man unter Funktionszeiten?

Im Funktionszeitenmodell werden für einzelne Unternehmensbereiche Zeiten festgelegt, in denen diese funktionsfähig sein müssen. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange können die Beschäftigten in diesen Bereichen über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen und – in Absprache mit dem Team – diese auch selbst „verteilen“.

Die Anfangs- und Endzeiten der Arbeit sind variabel; die interne und externe Ansprechbarkeit der Arbeitsbereiche muss dabei aber gewährleistet sein. Die Funktionszeit ist eine Variation der Gleitzeit ohne Kernzeiten, bei der die Beschäftigten die Anwesenheit in den Funktionszeiten (also Geschäftszeiten) selbständig organisieren. Entsprechend wichtig ist die Absprache bezüglich dauerhafter Funktionsfähigkeit eines Arbeitsbereiches.

Für wen sind Funktionszeiten geeignet?

Funktionszeiten eignen sich für Unternehmen, in denen sich Menschen gegenseitig in ihren Aufgaben vertreten können. Funktionszeiten werden häufig im Servicebereich, in der Verwaltung, kleinen Werkstätten mit Schnittstelle zum Kunden und generell in Bereichen, in denen Teams die Arbeit gut unter sich aufteilen können, eingesetzt.

Gleitzeit

Was versteht man unter Gleitzeit?

Gleitzeit ist eine typische Form der Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Die Gleitzeit bietet bei Voll- und Teilzeitstellen die Möglichkeit, den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Dies kommt besonders Menschen mit Betreuungspflichten entgegen, denn damit ist eine Anpassung der täglichen Arbeitszeit an betriebliche Erfordernisse sowie an persönliche Wünsche möglich. Zudem können Plus beziehungsweise Minus-Stunden aufgebaut und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgebaut werden. Zur Dokumentation der Plus- und Minus-Stunden wird die Gleitzeit zumeist zusammen mit Arbeitszeitkonten eingesetzt (siehe oben).

Welche Formen der Gleitzeit gibt es?

  • Gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit: Gleitzeitmodell, bei dem von den Beschäftigten im Rahmen einer festgelegten täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit die Lage der Arbeitszeit flexibel geplant werden kann.
  • Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit: Gleitzeitmodell, bei dem eine Kernarbeitszeit (Anwesenheitspflicht) einzuhalten ist.
  • Täglich variable Arbeitszeit: Die variable Gleitzeit ohne Kernzeiten.

Für wen ist Gleitzeit geeignet?

Grundsätzlich für jeden Betrieb, in dem festgeschriebene Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter nicht zwingend notwendig sind.

Jahresarbeitszeit

Was versteht man unter Jahresarbeitszeit?

Bei der Jahresarbeitszeit wird ein festes Arbeitszeitbudget über eine besonders lange Planperiode – ein Jahr – verteilt. So ergibt sich die Möglichkeit, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit bei hoher Auslastung zu erhöhen und bei geringer Auslastung zu senken. Auf diese Weise können saisonale und vorhersehbare Schwankungen über das Jahr berücksichtigt werden. Die Beschäftigten führen ein Arbeitszeitkonto, das zum Ende des Jahres ausgeglichen sein muss. Grundlage für das Arbeitszeitbudget ist die sogenannte Nettojahresarbeitszeit, die sich aus der Hochrechnung der Wochenstundenzahl abzüglich der Feiertage, Urlaubstage und sonstigen Fehltage auf das gesamte Jahr ergibt.

Das Entgelt wird kontinuierlich gezahlt, da Überstunden in Zeiten geringerer Auslastung ausgeglichen werden können. Ein wesentliches Element dieses Arbeitszeitmodells ist die Verlängerung des Ausgleichszeitraums für geleistete Mehrarbeit auf ein Jahr unter Beachtung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Für wen ist die Jahresarbeitszeit geeignet?

  • Das Modell eignet sich sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte.
  • Jahresarbeitszeit kann im gesamten Unternehmen oder auch nur in einzelnen Abteilungen mit schwankendem Arbeitsanfall eingeführt werden.
  • Insbesondere für Unternehmen mit vorhersehbarer schwankender Auftragslage kann das Einführen der Jahresarbeitszeit sinnvoll sein.


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Kurzarbeit

Was versteht man unter Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist kein freiwillig gewähltes Arbeitszeitmodell. Sie bietet vielmehr Unternehmen in Abstimmung mit dem Betriebsrat die Möglichkeit, die betriebsübliche Arbeitszeit herabzusetzen. Ziel ist dabei, einen vorübergehenden Arbeitsmangel zu überbrücken und Entlassungen zu vermeiden. Um den Lohnausfall auszugleichen, beziehen die betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Zudem müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Kurzarbeit schließen und den Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen.

Für wen ist Kurzarbeit geeignet?

Kurzarbeit ist grundsätzlich nur für Unternehmen geeignet, die vorübergehend unter einem Auftragsrückgang oder Produktionsausfällen leiden, die nicht auf saisonale Schwankungen zurückzuführen sind und die eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit notwendig machen. Die Maßnahme kann helfen, die Kosten im Unternehmen zu reduzieren und die Arbeitsplätze zu erhalten, indem die Arbeitszeit vorübergehend reduziert und die Löhne durch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgefangen werden.

Langzeitkonten

Was versteht man unter Langzeitkonten?

Langzeitkonten sind insolvenzgesicherte Arbeitszeitkonten, die die Umsetzung langfristiger Arbeitszeitplanung und individueller Lebensarbeitszeitregelungen ermöglichen. Langzeitkonten müssen in Geld geführt werden und werden daher auch Wertguthaben genannt. Diese Konten können für Sabbaticals, für Weiterbildung sowie für Familien- und Pflegeaufgaben oder für den Eintritt in einen gleitenden, vorzeitigen Ruhestand genutzt werden. Je nach gewähltem Modell kann damit auch flexibel auf langzyklische Auftragsschwankungen reagiert werden. Dabei werden die Konten über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) angespart und mittel- bis langfristig wieder ausgeglichen. Das Arbeitsentgelt bleibt dabei kontinuierlich gleich.

Ansparphase: In der Ansparphase können Beschäftigte in das Konto „einzahlen“. Hierzu können zum Beispiel Teile des Lohns, Überstunden, Freizeitausgleich, Stundenguthaben aus Kurzzeitkonten, Resturlaub oder Boni genutzt werden. Welche Bestandteile in welcher Höhe eingezahlt werden, dürfen die Beschäftigten selbst entscheiden. Überstunden und Resturlaube werden dabei auf Grundlage der Lohnkosten in Geldwerte umgerechnet und eingezahlt. Da auf eingezahlte Guthaben keine Steuern und Sozialabgaben fällig werden, müssen diese mit in das Konto eingezahlt werden. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass das Konto gegen Insolvenz abgesichert ist.

Entnahmephase: In der Entnahmephase wird das Geld ausgezahlt. Die/der Beschäftigte kann dabei selbst wählen, wie hoch die Auszahlungen sind (mindestens 30 Prozent und maximal 130 Prozent des letzten Lohns). Bei der Auszahlung werden Steuern und Sozialabgaben fällig, dafür bleibt die Sozialversicherung bestehen. Mit Renteneintritt muss das Wertguthaben aufgebraucht sein, eine Auszahlung nach Beginn der gesetzlichen Rente ist nicht möglich. Die Auszahlungsphase kann bspw. genutzt werden, um Sabbaticals, Eltern- oder Pflegezeiten zu realisieren oder eine Altersteilzeit zu finanzieren.

Für wen sind Langzeitkonten geeignet?

Langzeitkonten eignen sich für Beschäftigte, die langfristig eine Auszeit (Sabbatical) oder eine Reduzierung der Arbeitszeit planen. In Zeiten der Reduzierung beziehungsweise in Pflege- oder Auszeiten wird der Lohn dann aus dem angesparten Guthaben bezahlt. Allerdings ist ein entsprechender Verzicht auf Lohn für die Einzahlungen in der Ansparphase notwendig.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Themenseite Arbeitszeiterfassung

Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit

Was versteht man unter diesen Arbeitsformen?

Mobiles Arbeiten beschreibt das Erbringen einer Arbeitsleistung außerhalb der Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte unter der Verwendung von (mobilen) Informations- und Kommunikationstechnologien.

Beschäftigte können die Orte, an denen sie ihre informationsbezogene Tätigkeit ausüben entweder selbst festlegen oder sie werden vom Arbeitgeber vorgegeben. Mobiles Arbeiten umfasst dabei auch das gelegentliche Arbeiten von zu Hause (auch unter dem Begriff "Homeoffice" bekannt). Anders als die Telearbeit ist das Mobile Arbeiten jedoch häufig nicht vertraglich vereinbart. Im Gegensatz zu Telearbeit unterliegt Mobiles Arbeiten nicht der Arbeitsstättenverordnung (vgl. § 2 Abs. 7 ArbStättV), sondern beruht auf einer anlassbezogenen Absprache mit dem Arbeitgeber. Abzugrenzen ist Mobiles Arbeiten außerdem vom Arbeiten an ortsveränderlichen Arbeitsorten, zum Beispiel im Personen- oder Gütertransport sowie vom Arbeiten an wechselnden Orten ohne informationsbezogene Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei mobilen Pflegekräften oder Beschäftigten im Handwerk.

Für wen sind diese Arbeitsformen geeignet?

Für Beschäftigte, die…

  • gut eigenverantwortlich arbeiten können und wollen.
  • zusätzlichen Betreuungsaufwand haben und ihre Arbeit räumlich und zeitlich flexibel erledigen können.
  • häufig unterwegs sind (Reisende).

Ausführliche Informationen gibt es auf der Themenseite Ortsflexibles Arbeiten

Modulare Arbeitszeit / Wahlarbeitszeit

Was versteht man unter modularer Arbeitszeit / Wahlarbeitszeit?

Die Betriebszeit wird in gleichlange Zeitblöcke (Module) aufgeteilt. Die Beschäftigten teilen sich die Module untereinander auf. Die modulare Arbeitszeit (auch Wahlarbeitszeit genannt) ist für Beschäftigte auf Vollzeit- sowie auf Teilzeitbasis möglich. Neben der Erweiterung der Service- und der Betriebszeiten ist die modulare Arbeitszeit ein Instrument, um die Besetzungsstärke bedarfsgerecht zu differenzieren.

Varianten des Wahlarbeitszeitmodells sehen auch die jährliche Wählbarkeit des Arbeitszeitvolumens nach oben oder unten vor. So können Beschäftigte in einem Jahr zum Beispiel 30 Stunden vereinbaren, um im darauffolgenden Jahr wieder Vollzeit zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag muss dafür nicht verändert werden. Das Arbeitszeitvolumen wird gegen Ende des laufenden für das folgende Jahr festgelegt. Damit ist Wahlarbeitszeit auch für Teilzeitinteressierte attraktiv. Sie wird häufig dort eingesetzt, wo feste Ladenöffnungszeiten bestehen.

Für wen ist die modulare Arbeitszeit / Wahlarbeitszeit geeignet?

Die modulare Arbeitszeit wird dort eingesetzt, wo feste (Laden-)Öffnungszeiten bestehen, also zum Beispiel im Einzelhandel oder im dienstleistungsorientierten Handwerk. Sinnvoll anwenden lässt sie sich in einem Gewerbe/Geschäft mit berechenbaren Stoßzeiten und Flauten. So ist zum Beispiel in einer Bäckerei am Morgen mit mehr Andrang zu rechnen als im Laufe des Vormittags. Modulare Arbeitszeit eignet sich besonders für eine Belegschaft mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten, die zu verschiedenen Zeiten am Tag arbeiten möchten.

Nacht- und Schichtarbeit

Was versteht man unter Nacht- und Schichtarbeit?

Dieses Modell erlaubt längere Betriebszeiten bis hin zu einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb. Dazu werden die kürzeren Arbeitszeiten der Beschäftigten von der Betriebszeit abgekoppelt. Von Schichtarbeit wird dann gesprochen, wenn mindestens zwei Personen dieselbe Arbeitsaufgabe an einem Arbeitsplatz erfüllen, indem sie sich regelmäßig nach einem feststehenden, für sie überschaubaren Plan ablösen. Im Ergebnis arbeitet die eine Person, während die andere arbeitsfrei hat. Derselbe Arbeitsplatz wird somit von unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Zeiten besetzt.

Die üblichen Schichtarbeitsmodelle unterscheiden sich hinsichtlich der Schichtzyklen, der Schichtdauer und des Schichtwechsels. Von Wechselschicht wird gesprochen, wenn im Zwei-Schicht-System gearbeitet wird mit einem Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht. Wird an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr gearbeitet, handelt es sich um vollkontinuierliche Schichtarbeit.

Für wen sind diese Arbeitsformen geeignet?

Allein für längere Betriebszeiten ist Schichtarbeit aber nicht zwingend notwendig, oft reichen auch versetzte Arbeitszeiten (siehe unten).

Schichtarbeit ist in der Regel aus technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen unverzichtbar. So lassen sich bestimmte Arbeitsprozesse, zum Beispiel in der Chemie- und Stahlindustrie, nicht einfach unterbrechen. In anderen Branchen müssen die Maschinen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit möglichst lange in Betrieb sein. Auch der weiter wachsende Dienstleistungssektor mit Einzelhandel, Callcenter, medizinischer Versorgung, Gastronomie etc. sorgt dafür, dass Schichtarbeit weiterhin notwendig bleibt.

Ausführliche Informationen gibt es auf der Themenseite Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit

Pflegezeit

Was versteht man unter Pflegezeit?

Die Pflegezeit beschreibt die Zeit, in der ein Arbeitnehmer zum Zweck der Angehörigenfürsorge freigestellt wird. Die Freistellung durch den Arbeitgeber hat ein unentgeltliches ruhendes Arbeitsverhältnis für den entsprechenden Zeitraum zur Folge.

Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Unterstützten, dass 90% des Nettoarbeitsentgeldes beträgt.

Welche Formen der Pflegezeit gibt es?

  • Kurzzeitig bis 10 Tage
  • Über einen längeren Zeitraum 1–6 Monate

Für wen ist die Pflegezeit geeignet?

Für Arbeitnehmer, die kurzfristig familiäre Verpflichtungen übernehmen müssen.

Rufbereitschaft

Was versteht man unter Rufbereitschaft?

Unter Rufbereitschaft versteht man die Verpflichtung von Beschäftigten, ihre Arbeit innerhalb eines vertraglich bestimmten Zeitraums aufzunehmen. Die Beschäftigten dürfen sich dabei an einem Ort ihrer Wahl aufhalten, müssen aber innerhalb vereinbarter Zeiten den Arbeitsplatz erreichen können. Die Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Für wen ist Rufbereitschaft geeignet?

Rufbereitschaft ist in vielen Bereichen vertreten, so arbeiten zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen oder auch Beschäftigte der Stadtwerke in Rufbereitschaft. Die Rufbereitschaft wird auch Notdienst oder Rufdienst genannt. Rufdienste kommen häufig bei geringen, unvorhersehbaren und zugleich nicht aufschiebbaren Arbeitseinsätzen vor.

Sabbatical

Was versteht man unter Sabbaticals?

Durch den freiwilligen systematischen Aufbau von Plusstunden zum Beispiel durch Lohnverzicht erhält der Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Freizeitblock bei Fortzahlung der Bezüge.

Beispiel: Ein Beschäftigte erhält nur 75% seines Gehaltes und kann so 25% für den Aufbau des Sabbaticals nutzen. Nach sechs Monaten kann der Beschäftigte so ein Sabbatical von zwei Monaten nehmen und erhält in dieser Zeit weiterhin 75% seines Gehaltes.

Sabbaticals können zwischen Projekte „gelegt“ werden und zur Entlastung der Mitarbeiter beitragen. Generell ist zu klären, für welche Dauer der Betrieb auf die Mitarbeit verzichten kann und mit welcher Ankündigungsfrist ein Sabbatical vereinbart werden soll. I.d.R. gilt: Je länger der geplante Freizeitblock ist, umso länger ist die Ankündigungsfrist.

Welche Formen des Sabbaticals gibt es?

  • Zweckgebundene (Fortbildung, Urlaub, Hausbau…)
  • Ohne konkreten Zweck

Für wen sind Sabbaticals geeignet?

Alle Beschäftigten, die planen, einer zeitaufwendigen privaten Aktivität wie Familienzeiten, Langzeiturlaub oder Fortbildungen nachzugehen und schon eine längere Firmenbindung besitzen. Oder Beschäftigte, die in intensiven Projekten arbeiten und längere Erholungsphasen wünschen.

Teilzeit

Was versteht man unter Teilzeit?

Eine Beschäftigung wird als Teilzeitbeschäftigung definiert, wenn die oder der Mitarbeitende durchschnittlich weniger Stunden in der Woche arbeitet als die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. So gehören sowohl Beschäftigungsverhältnisse mit zehn bis 20 Stunden pro Woche („Halbtagsstelle“), aber auch die vollzeitnahe oder lange Teilzeit von mehr als 30 Stunden in der Woche zur Teilzeit.

Welche Formen der Teilzeit gibt es?

  • Klassische Teilzeit: Die tägliche Arbeitszeit wird reduziert, es wird aber weiterhin an fünf Tagen die Woche gearbeitet. Die Arbeitszeiten werden fest vereinbart und sind nicht variabel.
  • Vollzeitnahe/lange Teilzeit: Teilzeitbeschäftigungen ab 30 Stunden pro Woche.
  • Führen in Teilzeit: Auch Führungskräfte können in Teilzeit arbeiten und sich ggf. die Führung einer Abteilung teilen (Job-Sharing).
  • Variable Teilzeit: Die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert, die täglichen Arbeitszeiten sind aber variabel.
  • Saisonale Teilzeit: Je nach saisonaler Auslastung wird in Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Themenseite Arbeitszeitverkürzung

Versetzte Arbeitszeiten

Was versteht man unter versetzten Arbeitszeiten?

Wenn eine Schicht von 8 Stunden zu kurz und zwei Schichten zu lang sind, können versetzte Arbeitszeiten eine geeignete Lösung sein. Bei dieser Art von Arbeitszeitmodellen werden innerhalb der Betriebszeit des Unternehmens Arbeitszeitblöcke definiert, die sich teilweise in ihrem Beginn und Ende überlappen. Dadurch kann das Unternehmen seine Betriebszeiten erweitern und den Personalbedarf im Tagesverlauf besser steuern.

Für wen sind versetzte Arbeitszeiten geeignet?

Dieses Modell ist besonders gut für den Handel, die Logistikbranche und viele Dienstleistungsbranchen geeignet und wird dort auch häufig eingesetzt.

Vertrauensarbeitszeit

Was versteht man unter Vertrauensarbeitszeit?

Die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung wird ohne Kontrolle der Arbeitszeit erbracht. Die wesentlichen Merkmale der Vertrauensarbeitszeit sind in der Übertragung der Zeiterfassung auf die Beschäftigten und in der damit verbundenen ergebnisorientierten Arbeitsweise zu sehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit selbst gestalten beziehungsweise organisieren und gleichen Abweichungen eigenverantwortlich aus. Auf diese Weise soll sowohl eine Vertrauenskultur im Unternehmen geschaffen als auch die organisatorische Denkweise der Beschäftigten gefördert werden.

Für wen ist die Vertrauensarbeitszeit geeignet?

Vertrauensarbeitszeit ist kein Universalmodell, das einfach überall eingesetzt werden kann. Sie passt nur dort, wo die Mitarbeiter zumindest große zeitliche Handlungsspielräume genießen, oftmals auch verbunden mit weiteren Handlungsspielräumen bei der eigenen Arbeitsorganisation. Dies ist vor allem bei informationsbezogenen Tätigkeiten häufig der Fall.

Weiterarbeit nach Renteneintritt

Was versteht man unter Weiterarbeit nach dem Renteneintritt?

Unter der Weiterarbeit nach dem Renteneintritt versteht man eine Beschäftigung, die nach dem Monat, in dem der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat, in Teilzeit oder Vollzeit weitergeführt wird.

Für wen ist das Modell geeignet?

  • Beschäftigte, die nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiterarbeiten möchten beziehungsweise aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen.
  • Arbeitgeber, die eine frei werdende Stelle bis zum Renteneintritt des ausscheidenden Mitarbeiters nicht angemessen neu besetzen konnten/können.

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Weiterbildung oder Ausbildung in Teilzeit

Was versteht man unter Aus- und Weiterbildung in Teilzeit?

  • Hiermit sind Qualifizierungsmaßnahmen gemeint, die in Teilzeit stattfinden. So kann neben der Weiter- beziehungsweise Ausbildung anderen Tätigkeiten nachgegangen werden. Die Gründe hierfür können zum Beispiel familiäre Verpflichtungen oder eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit sein, aber auch das Arbeiten neben der Ausbildung ist so möglich.

Für wen ist Aus- und Weiterbildung (in Teilzeit) geeignet?

  • Für Auszubildende, die während der Ausbildung familiären Pflichten (Kinder/Pflege) nachgehen müssen, gesundheitliche Einschränkungen haben oder aktiven Leistungssport betreiben. Weiterhin ist eine Weiterbildung in Teilzeit auch parallel zum Beruf möglich.

Siehe auch Teilzeit

Publikationen

Orts- und zeitflexibel arbeiten

baua: Praxis 2020

Die BAuA-Broschüre zeigt beispielhaft, wie Chancen und Risiken von orts- und zeitflexibler Arbeit aufeinandertreffen. Sie beschreibt nicht die aktuelle Situation in der COVID-19 Pandemie, ihre Gestaltungsempfehlungen gelten jedoch auch für diese Situation.

Internet, leistungsfähige mobile Computer,

Zur Publikation

Flexible Arbeitszeitmodelle - Überblick und Umsetzung

baua: Praxis 2019

Wie Arbeitszeit gesund und ergonomisch gestaltet werden kann, gehört zu den zentralen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es geht dabei neben Dauer und Lage von Arbeits- wie Ruhezeiten auch zunehmend darum, inwieweit diese für die Beschäftigten noch vorhersehbar oder beeinflussbar sind. …

Zur Publikation

Im Takt? - Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen

Faltblatt 2007

Zur Publikation

Arbeitszeitreport Deutschland: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeit­befragung 2021

baua: Bericht 2022

Die Arbeitszeit ist nicht nur ein Schlüsselfaktor für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern bestimmt auch zu großen Teilen, wann und wie viel Zeit wir für Erholung, Freizeit und das Privatleben zur Verfügung haben. Aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt, nicht zuletzt beschleunigt …

Zur Publikation

Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken

baua: Bericht 2018

Die Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen in der modernen Wissensgesellschaft einerseits und der Gesundheit der Beschäftigten andererseits sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus von Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik gerückt. Chancen und Risiken, Ressourcen und …

Zur Publikation

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeits­zeit und gesundheit­lichen Aus­wirkungen

baua: Fokus 2019

Die vorliegende Stellungnahme der BAuA war Gegenstand der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 25. Juni 2018. Die Stellungnahme diskutiert den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes" der FDP-Fraktion sowie zwei Anträge der Fraktion DIE …

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Weitere Informationen

Forschungsprojekte