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Sind teleskopierbare Arbeitskörbe zum Verlaschen von Containern, die an Containertraversen von Containerkranen angehängt werden, auswechselbare Ausrüstungen und unterliegen Anhang IV 17.?

Nein. Teleskopierbare Arbeitskörbe, die zum Anhängen an Containertraversen von Containerhafenkränen vorgesehen sind, um Personen (Lascher) in eine Position zu Heben, von der aus sie die Verriegelungen von Containern auf Schiffen lösen können, werden in Übereinstimmung mit der Vorbemerkung 7 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Arbeitsmittel betrachtet und unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

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