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Wer ist für die Durchführung einer Erkundung verantwortlich?

Die Erkundung asbesthaltiger Baumaterialien liegt in der Verantwortung des Veranlassers der geplanten Maßnahmen. Veranlasser können z. B. Bauherren, Eigentümer oder Mieter, die mit der Durchführung von Arbeiten beauftragen oder auch Unternehmer, die Arbeitsaufträge ganz oder teilweise an Nachunternehmer weitergeben, sein.

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