Marktüberwachung und Produktsicherheit

Sichere Arbeit setzt sichere Arbeitsmittel voraus. Damit die Anforderungen an die Produktsicherheit eingehalten werden, ist eine wirksame Marktüberwachung nötig.

Überprüfung der Frachtcontainer an einem Hafen
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Die BAuA ist wichtige Schnittstelle zwischen den nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden.

Die Marktüberwachung

In Deutschland fallen zahlreiche Produkte unter das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Mit einem jährlichen Warenwert der Exporte und Importe von mehr als 3.000 Milliarden Euro handelt es sich um den insgesamt größten europäischen Einzelmarkt. Nur durch eine wirksame Marktüberwachung kann es gelingen, die Verwender der Produkte vor Sicherheits- und Gesundheitsgefahren zu schützen. Zugleich stärkt eine europaweit koordinierte Marktüberwachung den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller redlichen Wirtschaftsakteure.

BAuA unterstützt Bundesländer

Die BAuA ist durch das ProdSG beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen. Dazu gehört auch, diese über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmittel zu informieren. Des Weiteren wirkt die BAuA aktiv in der Richtliniensetzung und der Normung mit, um so die Produktsicherheit weiter zu verbessern. Auf unseren Internetseiten finden Akteure der Marktüberwachung sowie Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer und nicht gewerbliche Käufer (Verbraucher) die für die Sicherheit ihrer Produkte in Deutschland wichtigen Informationen.

Warnung vor gefährlichen Produkten

Die BAuA veröffentlicht in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten. Die Informationen stammen aus dem EU-Schnellwarnsystem RAPEX, an dem auch die BAuA beteiligt ist. Darin werden Informationen aus den Mitgliedstaaten über gefährliche oder potenziell gefährliche Verbrauchsgüter europaweit ausgetauscht.

Rückrufmanagement

Die BAuA hat seit 2010 über 2.300 Rückrufe von unsicheren Produkten bekannt gemacht. Dabei waren nicht nur Unternehmen mit zweifelhaftem Ruf oder Produkten betroffen, sondern gerade auch solche, die über ein solides Qualitätsmanagement verfügen.

Es ging und geht stets darum, die Rückgabe eines dem Endverbraucher bereitgestellten Produkts zu erwirken, das heißt einen Rückruf durchzuführen. Jeder verantwortungsvolle Hersteller sollte präventiv für den Fall, dass ein solcher Produktrückruf notwendig wird, angemessene und detaillierte Rückrufplanungen vornehmen und ein Rückrufmanagement etablieren.

Ein gutes Rückrufmanagement erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit den Behörden.

Statistiken zu Produkt­sicherheit und Mängelschwerpunkten

Die BAuA wertet täglich Informationen über Produktmängel aus den unterschiedlichsten Quellen aus. Sie berichtet regelmäßig über ihre Erkenntnisse zur Produktsicherheit und stellt den deutschen Marktüberwachungsbehörden die statistischen Auswertungen für deren Überwachungskonzept zur Verfügung.

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