Gutachten analysiert rechtliche Grundlagen und zeigt Handlungsbedarfe auf
An Schnittstellen zwischen Unternehmen - etwa beim Transport oder Umschlag von Waren - bestehen besondere Risiken für die Arbeitssicherheit. Ein neues juristisches Gutachten im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und identifiziert Verbesserungsmöglichkeiten im zwischenbetrieblichen Arbeitsschutz.
- Datum 2. Juli 2025
Die Zusammenarbeit von Beschäftigten verschiedener Firmen in Unternehmensnetzwerken oder entlang von Lieferketten stellt besondere Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte an einem Arbeitsplatz zusammenarbeiten, Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit miteinander abstimmen. Herausfordernd werden diese Abstimmungen vor allem an Schnittstellen, wo Beschäftigte unterschiedlicher Firmen aufeinandertreffen. Das betrifft insbesondere die Lagerung, den Umschlag und die Beförderung von Gefahrstoffen, aber auch von Papierrollen und anderen Transporten von schweren Gütern.
Im Rahmen des Forschungsprojekts "INTER-OSH - Arbeitsschutz-Handeln an den Schnittstellen von Lieferketten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde ein umfangreiches Gutachten erstellt, das die historischen und aktuellen rechtlichen Grundlagen für den zwischenbetrieblichen Arbeitsschutz in diesen Branchen aufarbeitet. Im Fokus stehen dabei das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht, die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Auch einschlägige EU-Richtlinien und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden berücksichtigt.
Ein zentrales Ergebnis: Obwohl die rechtlichen Regelungen weitgehend kohärent und seit Mitte der 1990er Jahre formal angepasst sind, bestehen in der Praxis weiterhin Unsicherheiten. An den Nahtstellen zwischen Unternehmen ist oft unklar, wer für welchen Teil des Arbeitsschutzes verantwortlich ist. Dies kann zu gefährlichen Lücken führen - insbesondere, wenn sich Unternehmen gegenseitig in der Verantwortung wähnen.
Das Gutachten untersucht typische Problemkonstellationen anhand von drei sogenannten BAuA-Use Cases. Diese illustrieren reale Herausforderungen aus der Chemie- und Papierlogistik und zeigen, wie unklare Verantwortlichkeiten und unzureichende Kommunikation zu Sicherheitsrisiken führen können. Das Gutachten empfiehlt daher, eine gemeinsame Präventionskultur entlang von Lieferketten zu fördern - insbesondere durch bessere Kommunikation, klare Verantwortung und eine vertrauensvolle Fehlerkultur.