Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed)

Der AfAMed entwickelt und betreut die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Seit seiner Gründung 2009 führt die BAuA die Geschäfte des Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed). Das mit Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Personen aus Wissenschaft und Praxis besetzte Gremium berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.

Aufgaben des AfAMed

Der AfAMed hat gemäß § 9 Abs. 3 ArbMedVV die Aufgabe:

  • dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse zu ermitteln,
  • Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen insbesondere zu Inhalt und Umfang von Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge erfüllt werden können,
  • Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aufzustellen,
  • Empfehlungen für weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge auszusprechen, insbesondere für betriebliche Gesundheitsprogramme,
  • Regeln und Erkenntnisse zu sonstigen arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen nach § 1 Abs. 3 zu ermitteln, insbesondere zur allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten,
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zu sonstigen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zu beraten

Der AfAMed arbeitet eng mit den anderen Ausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen. Das Arbeitsprogramm des Ausschusses für Arbeitsmedizin wird mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt.

Ergebnisse der letzten Sitzung des AfAMed

Die 36. Sitzung des AfAMed fand am 06./07.05.2025 als Präsenzveranstaltung im BMAS Bonn statt. 

In dieser Sitzung wurden u.a. Projektskizzen zur FAQ Schweißrauche, FAQ Getreide-/ Futtermittelstaub und FAQ Mehlstaub beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde das Kapitel AMV zur TROS Laserstrahlung, das Kapitel AMV zur Basis-TRGS Biozide und der überarbeitete Anhang Teil 4 der TRBA 220. Weiterhin beschloss der AfAMed die überarbeitete AME "2Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Gesundheitswesen - Schnittstellen zum Infektionsschutzgesetz". Ebenfalls beschlossen wurden Projektskizzen zur AMR Vorsorgekartei, zur AMR Digitale Anwendungen bei betriebsärztlichen Tätigkeiten außer der arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur AME Digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin: Hard- und Softwareanforderungen.

Schließlich beschloss der AfAMed am 13.11.2025 eine Herbstveranstaltung zum Thema "KI in der Arbeitsmedizin - wo stehen wir als Betriebsärzte heute und was können wir von anderen lernen?" durchzuführen.

Termine: Die nächste Sitzung des Koordinierungskreises wird am 18.09.2025, die 37. Sitzung des AfAMed am 12./13.11.2025 stattfinden.

Unterausschüsse

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung und tagt zwei Mal pro Jahr, um Arbeitsergebnisse zu beraten und zu beschließen. Die Arbeitsergebnisse sollen fachlich von drei Unterausschüssen (UA) vorbereitet werden:

  • UA I: "Gefahrstoffe, physikalische Einwirkungen und sonstige Tätigkeiten"
    (Vorsitzende: Frau Dr. Petereit-Haack)
  • UA II: "Biologische Arbeitsstoffe und Infektionsgefährdungen"
    (Vorsitzende: Frau Böttger - kommissarische Leitung)
  • UA III: "Grundsatzfragen und aktuelle Entwicklungen"
    (Vorsitzender: Herr Dr. Panter)

Berufungsperioden des AfAMed

Die konstituierende Sitzung für die erste Berufungsperiode fand am 19. März 2009 in Berlin statt. Am 10. Februar 2015 startete der AfAMed erneut mit einer konstituierenden Sitzung in die zweite Berufungsperiode. Die 3. Berufungsperiode begann mit der konstituierenden Sitzung am 9. Mai 2019.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in Kraft getreten am 24. Dezember 2008 und zuletzt geändert am 23. Oktober 2013, wurde der Grundstein für den Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelegt. Ziel der Verordnung (gemäß § 1 der ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Downloads

Arbeitsprogramm des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)

Stand: Mai 2025

(PDF, 218 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Geschäftsordnung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)

(PDF, 189 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Kontakt


Geschäftsführung des AfAMed

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße  40-42
10317 Berlin

Telefon: 030 51548-4165
Fax: 030 51548-4060

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