Seit 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine Mindestlohnkommission eingerichtet. Diese wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer bei der BAuA errichteten Geschäftsstelle unterstützt.
Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität
- Konzeption und Vergabe von externen Forschungsprojekten für die Evaluation des Mindestlohns
- Erstellung der zweijährlichen Berichte der Mindestlohnkommission zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
- Durchführung von wissenschaftlichen Konferenzen und Workshops zu den Auswirkungen des Mindestlohns
- Durchführung von Fachanhörungen im Rahmen der Mindestlohnanpassungen mit Sachverständigen sowie Organisationen und Vereinigungen, die von der Anpassung des Mindestlohns betroffenen sind
- Ansprechpartner zu Fragen zum Thema Mindestlohn
- Fachlicher Austausch mit den Behörden der Zollverwaltung und den fachlich zuständigen Bundesministerien
- Organisation und Protokollierung der Sitzungen der Mindestlohnkommission
- Verwaltung des Budgets der Mindestlohnkommission