Beitrag der BAuA zur Entwicklung einer spezifischen OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Partikelgrößen und Anzahlgrößenverteilung von Nanomaterialien
Projektnummer: F 2428
Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Die spezifischen OECD Prüfrichtlinien für Chemikalien (inklusive Nanomaterialien) bilden weltweit die Grundlage für eine harmonisierte Bewertung möglicher Gesundheits- und Umweltgefährdungen. In der europäischen Chemikalienverordnung REACH wird auf diese Prüfrichtlinien Bezug genommen. Die Prüf- und Informationsanforderungen von REACH müssen mit Hilfe der OECD Prüfrichtlinien erfüllt werden.
Mit der Ergänzung der Prüf- und Informationsanforderungen für die Registrierung der Nanoformen von Stoffen unter REACH müssen erstmals auch die morphologischen Eigenschaften der Stoffe, die ein weiteres Kriterium für die Bewertung der Toxizität darstellen, verpflichtend geprüft werden. Hierzu ist es notwendig, Standardmethoden zu definieren, die zur Bestimmung dieser Eigenschaften geeignet sind, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
In dem vom BMU geförderten Projekt (FKZ: 3717 66 415 0) erarbeitete die BAuA den Teil einer neuen OECD-Prüfrichtlinie, der die paarweise Bestimmung von Durchmesser und Länge faserförmiger Nanomaterialien und deren Anzahlgrößenverteilung beschreibt. Denn nur eine paarweise Bestimmung beider Größen erlaubt es, faserförmige Nanomaterialien hinsichtlich ihrer Toxizität zu beurteilen.
Zunächst wurde ein Entwurf der neu zu erarbeitenden Prüfrichtlinie mit dem Auftraggeber und dem Begleitkreis, bestehend aus Expertinnen und Experten der OECD, aus der Working Party on Manufactured Nanomaterials (WPMN) und der Working Group of National Co-ordinators of the Test Guidelines Programme (WNT), erarbeitet und diskutiert. Im Anschluss daran erfolgte die Validierung der Methoden als nächster Entwicklungsschritt einer neuen OECD-Prüfrichtlinie. Hierzu wurde ein Ringversuch durchgeführt, dessen Ergebnisse die Anwendbarkeit der untersuchten Methoden im Großen und Ganzen bestätigen. Detaillierte Ergebnisse wurden in einem Validierungsbericht niedergeschrieben. Basierend auf diesem Bericht wurde die Prüfrichtlinie an manchen Stellen überarbeitet. Dieser Bericht und der aktualisierte Entwurf der Richtlinie werden derzeit zur Einreichung bei der OECD für das Treffen der WNT im April 2022 vorbereitet.
Die BAuA war für die Gesamtkoordination des Projektes im Auftrag des Umweltbundesamtes verantwortlich und hat sich dazu verpflichtet, den Kommentierungs- und Zustimmungsprozess auf OECD-Ebene auch nach Projektende weiterhin aktiv zu begleiten. Die Veröffentlichung der Prüfrichtlinie wird Ende des ersten Halbjahres 2022 erwartet.