Desinfektionsmittel

In einer Pandemie besteht enormer Bedarf an wirksamen und sicheren Desinfektionsmitteln. Zulassungsstellen benötigen deshalb besondere Kenntnisse über gängige Desinfektionsmittel, mögliche Alternativen und die sichere Verwendung.

Ein Tisch in einem Restaurant wird mit Desinfektionsmittel gereinigt.
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Als Ende Februar 2020 der Bedarf an wirksamen Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen deutlich anstieg, konnte der Bedarf durch eine Allgemeinverfügung zum Inverkehrbringen von Hand- und Flächendesinfektionsmitteln gedeckt werden. Die Mittel wären unter den regulären Bestimmungen des Biozidrechts nicht vermarktungsfähig gewesen. Diese Ausnahmezulassungen sind spätestens im April 2021 ausgelaufen, da die Produktionskapazitäten wieder der Nachfrage entsprachen.

Viele Produkte zur Desinfektion sind derzeit noch durch Übergangsregelungen auch ohne Zulassung in Deutschland verkehrsfähig.

Die Bewertung von Bioziden erfolgt als zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe werden auf EU-Ebene die Eigenschaften der Wirkstoffe sowie ihre Wirksamkeit und Risiken bewertet. Am Ende dieses Verfahrens steht die Entscheidung, ob ein Wirkstoff genehmigt werden kann oder nicht. In der zweiten Stufe besteht eine generelle Zulassungspflicht für Biozidprodukte, die diese genehmigten Wirkstoffe enthalten. Erst nach behördlicher Prüfung wird über die Zulassung oder Nichtzulassung in nationalen oder EU-Verfahren der Produkte entschieden.

Die Verfahren zur Genehmigung der enthaltenen Wirkstoffe und der anschließenden Zulassung von Desinfektionsmitteln sind jedoch noch nicht abgeschlossen. 

Wird in den Verfahren festgestellt, dass vom Wirkstoff oder Produkt unannehmbare Risiken für Mensch, Tier oder Umwelt ausgehen, wird der Wirkstoff, selbst wenn er hoch wirksam wäre, nicht genehmigt bzw. das Produkt zur Desinfektion nicht zugelassen. Für zwingend aus Infektionsschutzsicht erforderliche Stoffe oder Produkte enthält die Biozidverordnung das Instrument der behördlichen Ausnahmegenehmigung. Da es sich bei der Ausnahmegenehmigung nicht um ein Antragsverfahren handelt, ist das Wissen über die erforderlichen Anwendungen und mögliche Alternativen nötig. Im  Themenblock "Desinfektionsmittel" soll gerade auch diese Frage nach erforderlichen Anwendungen und Alternativen untersucht werden.

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