Sichere Gestaltung der Arbeitsumgebung
Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, Arbeitsstätten sicher und menschengerecht zu gestalten. Die Forschung der BAuA leistet wichtige Beiträge dazu, diese Anforderungen zu konkretisieren und praktisch anwendbar zu machen.
Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten und Baustellen so gestaltet sein, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden und verbleibende Gefährdungen minimiert werden.
Das betrifft auch verschiedene weitere Bereiche, die nicht unmittelbar für die Arbeit benötigt werden, wie z. B. Verkehrs- und Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, aber auch die Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume, Kantinen und Unterkünfte.
In der ArbStättV sind entsprechende Schutzziele und grundlegende Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten formuliert. Diese werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) konkretisiert. Neu aufgenommen wurden zuletzt der Anhang A1.5 "Fußböden" zur ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", die ASR A5.1 "Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien" sowie die ASR A6 "Bildschirmarbeit". Diese Änderungen sowie alle weiteren ASR und die Arbeitsstättenverordnung finden sich in dem von der BAuA Ende 2025 neu aufgelegten Fachbuch "Arbeitsstätten".
Durch die Beschaffenheit und Gestaltung von Arbeitsstätten können vielfältige Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entstehen. Die Spannweite der Gefährdungsarten umfasst u. a. Stolpern und Stürze auf Verkehrswegen (insbesondere Treppen), Entstehungsbrände, Absturz an Brüstungen oder Bodenöffnungen sowie Belastungen durch Arbeitsumgebungsfaktoren wie unzureichende Raumtemperaturen, Beleuchtung oder Bewegungsflächen am Arbeitsplatz. Diese können unabhängig von der eigentlichen Arbeitsaufgabe oder dem Produktionsprozess und den damit verbundenen Gefährdungen (z. B. durch Gefahrstoffe oder durch die Benutzung von Arbeitsmitteln) entstehen. Neben dem Schutz vor solchen Gefährdungen gehört die Bereitstellung von z. B. Toiletten- und Waschräumen, Pausenräumen oder Pausenbereichen sowie Erste-Hilfe-Räumen und Kantinen zu einer menschengerecht gestalteten Arbeitsstätte.