Lärm messen, bewerten und mindern

Maschinen sind die Hauptgeräuschquelle am Arbeitsplatz. Den von ihnen ausgehenden Lärm zu mindern, trägt zum Wohle der Beschäftigten bei.

Die Höhe der Lärmbelastung ist abhängig von mehreren Faktoren:

  • Höhe der Geräuschabstrahlung (Geräuschemission) der Schallquellen, d. h. der eingesetzten Maschinen und Geräte, Arbeitsverfahren sowie Zusatzausrüstungen, wie z. B. Absauganlagen
  • Höhe der Schallpegelabnahme von der Quelle zum Arbeitsplatz
  • Abstand der Quelle(n) zum betrachteten Arbeitsplatz
  • Anzahl der Schallquellen und den realen Betriebszeiten während der täglichen Arbeitszeit

Die Höhe der Lärmbelastung wird im Bereich der nicht gehörschädigenden Lärmeinwirkungen durch den Beurteilungspegel Lr gekennzeichnet. Im Bereich der gehörschädigenden Einwirkungen wird sie wiederum durch den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h gekennzeichnet und in dB(A) angegeben (DIN 45645-2, ISO 9612, ISO 1999).

Lärmminderung von Maschinen

Maschinen sind die Hauptgeräuschquelle am Arbeitsplatz. Insofern ist die Forderung der EG-Maschinenrichtlinie nach Lärmminderung an der Quelle ein wesentlicher Faktor im Konzept der Lärmminderung. Zur Unterstützung des Maschinenherstellers und insbesondere für die dort tätigen Konstrukteure wurde die DIN EN ISO 11688 erarbeitet. Sie soll sicherstellen, dass möglichst leise Maschinen entwickelt werden.
In dieser Norm werden systematisch die Grundprinzipien der Maschinenakustik dargestellt. Und zwar über die gesamte Wirkungskette hinweg, begonnen bei der Schallanregung und die Schallübertragung bis hin zur Abstrahlung durch Maschinenoberflächen. All das erfolgt im Teil 1 der Norm ohne Benutzung jeglicher Formeldarstellungen. Im Teil 2 hingegen werden die physikalischen Zusammenhänge auch formelmäßig dargestellt.
Dadurch sollen Konstrukteurinnen und Konstrukteure motiviert werden, bei der Entwicklung von Maschinen auch an die Geräuschemission zu denken. Sie sollen so in Übereinstimmung mit der Forderung der Maschinenrichtlinie Lärmminderung an der Quelle durchführen, d. h. maschinenakustische Lärmminderungsprinzipien in die Konstruktionsarbeit einbeziehen.
Zur Lärmminderung am Arbeitsplatz sollen darüber hinaus folgende Maßnahmen beachtet werden (entsprechend DIN EN ISO 11690-1, -2):

  • Bei einer Neu- oder Ersatzbeschaffung sind mit Hilfe der Geräuschemissionsangabe lärmarme Maschinen auszuwählen
  • Es ist auf lärmarme Arbeitsverfahren zu achten
  • Eine ausreichende Schallpegelabnahme pro Abstandsverdopplung im Aufstellungsraum von Maschinen kann durch schallabsorbierende Decken in Verbindung mit Schallschirmen erreicht werden
  • Schallschutzprodukte, wie Kapseln, Abschirmungen, Schalldämpfer etc., sind in der Nähe oder an der Maschine anzubringen; gegebenenfalls ist der Arbeitsplatz abzuschirmen

Erst wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, ist an die sachgerechte Verwendung von Gehörschutz zu denken.

Excelbasiertes Tool zur Ermittlung des Tages-Lärmexpositionspegels

Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sind oft Kenngrößen zu physikalischen Faktoren und Arbeitsumgebungsbedingungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, um die Einhaltung von Grenzwerten zu überprüfen und erforderliche Maßnahmen, beispielsweise zur Minderung oder zur Bereitstellung geeigneter PSA, einzuleiten. Das hier zum Download bereitgestellte Tool bildet den Messablauf für den Tages-Lärmexpositionspegel auf Grundlage der Messnorm DIN EN 9612 ab. Es leitet durch die Messung und unterstützt u. a. bei der Auswahl geeigneter Messgeräte, der Berechnung des Tages-Lärmexpositionspegels und der Protokollierung. Abgeschlossene Messungen werden in der Excel-Datei gespeichert und können über das Tool jederzeit wieder aufgerufen werden.

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Excelbasiertes Tool zur Ermittlung des Tages-Lärmexpositionspegels

(XLSM-Datei, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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