Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten

Wissenschaftliche Empfehlungen für neue Berufskrankheiten

Für einige Erkrankungen wurden bereits Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) zur Aufnahme als neue Berufskrankheiten veröffentlicht. Die Aufnahme in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung steht aber noch aus. Bis zur Aufnahme können diese Erkrankungen wie eine Berufskrankheit nach § 9 Absatz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) anerkannt werden.

Aktuell betrifft dies die folgenden Krankheiten:

KrankheitDokumenteBekannt­machung*)
Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide wiss. Empfehlung (PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei)11/2025

*) Datum der Bekanntmachung durch das zuständige Bundesministerium

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